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Gesetzesinitiative "Stopp dem Tierleid" (27.9.2020)

Gesetzesinitiative "Stopp dem Tierleid" (27.9.2020)

Mein Kommentar zur Gesetzesinitiative.

Zäune haben beim richtigen zeitlichen und örtlichen Einsatz ihre Berechtigung; sie unterstützen die Bauern in der Viehwirtschaft. Weshalb muss aber der Gesetzestext aus dem Jahr 1994 dennoch aktualisiert werden? Es geht nicht um diejenigen Landwirte, die sich korrekt gegenüber dem Nutztier und auch unserem Schalenwild wie Reh und Rotwild verhalten.

Kann man etwas gegen den neuen Artikel einwenden – andere Kantone haben dies längst umgesetzt:

  1. "Zäune aus Stacheldraht sind verboten."
  2. "Mobile Weidenetze und elektrische Zäune […] werden kontrolliert"
  3. "Ungenutzte Weidenetze werden innert zwei Wochen entfernt."
  4. "Permanente Zäune, die im Wald liegen, […] sind grundsätzlich verboten." (mit Ausnahmen)

Auf meiner Wanderung mit meiner Familie durch das mittlere Toggenburg am Pfingstsonntag wird einem augenfällig, weshalb es eine Gesetzesanpassung braucht: Stacheldrahtzäune ohne Ende, eingewachsen in die Bäume seit Jahren, unkontrolliert, mehrere Stufen, im Wald drinnen usw. Dasselbe gilt für die mobilen Weidezäune zum Beispiel für Schafweiden, die nach Gebrauch wieder abgebaut werden sollten. Das ist allzu häufig nicht der Fall, der Lebensraum des frei lebenden Wildes ist beeinträchtigt – viele Rehböcke und andere Tiere verheddern sich in unsachgemäss installierten Zäunen und verenden elendiglich.

Wohlgemerkt: Viele Bauern verhalten sich den Tieren gegenüber sorgsam und korrekt, viele nehmen aber ihre Verantwortung nicht wahr. Deshalb braucht es die Anpassung des Gesetzes

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